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Schulreglement  Stand 2012

1.) Schuljahr

2.) Absenzen & Nachholstunden
3.) Lehrer-Stellvertretung / -Wechsel
4.) Anmeldung zum Unterricht
5.) Abmeldung / Kündigung
6.) Schulgelder
7.) Änderungen des Schulreglements



1.) Schuljahr

Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten

1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli

Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Frick. Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 12 Wochen Ferien sind, das heisst es finden pro Jahr 40 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.



2.) Absenzen und Nachholstunden

Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (Absagen usw. können weder nachgeholt, noch vergütet werden. Dazu gehören insbesondere auch KUW-Besuche, Schulreisli, Landschulwochen, Sportlager, Geburtstagsfeiern, kirchliche Ausflüge/ Lager,
Schnuppertage, etc.

In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt, oder wenn der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt werden kann vergütet.
1.) Militärdienst: Wenn der Lehrer mindestens 3 Wochen vorher
     benachrichtig wird.
2.) Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arzt-
     zeugnis vorgewiesen werden kann.
3.) Ausfall des Lehrers: Sofern wir von der GUITARPOINT-Musik-
     schule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen können.
     Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache
     mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen des Lehrers,
     oder des Schülers, die Lektion nicht nachgeholt werden, wird
     sie vergütet.



3.) Lehrer-Stellvertretung / -Wechsel

Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.



4.) Anmeldung zum Unterricht

Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern, oder der gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mind. 3 Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende Quartal angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich. Das Schulgeld ist somit anteilsmässig geschuldet.



5.) Abmeldung / Kündigung

Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordent-
liche Kündigungsfrist) schriftlich an

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zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz bereits reserviert wurde (sehen Sie Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.



6.) Schulgelder

Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.



7.) Änderungen des Schulreglements

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglements für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittdatums.




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