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Schulreglement
Stand 2012
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1.) Schuljahr
2.) Absenzen & Nachholstunden
3.) Lehrer-Stellvertretung / -Wechsel
4.) Anmeldung zum Unterricht
5.) Abmeldung / Kündigung
6.) Schulgelder
7.) Änderungen des Schulreglements
Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten
1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli
Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Frick.
Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 12 Wochen Ferien sind, das heisst
es finden pro Jahr 40 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.
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2.)
Absenzen und Nachholstunden
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Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder
durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (Absagen usw.
können weder nachgeholt, noch vergütet werden. Dazu gehören
insbesondere auch KUW-Besuche, Schulreisli, Landschulwochen, Sportlager,
Geburtstagsfeiern, kirchliche Ausflüge/ Lager,
Schnuppertage, etc.
In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt,
oder wenn der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt
werden kann vergütet.
1.) Militärdienst: Wenn der Lehrer mindestens 3
Wochen vorher
benachrichtig wird.
2.) Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde
und ein Arzt-
zeugnis vorgewiesen werden kann.
3.) Ausfall des Lehrers: Sofern wir von der GUITARPOINT-Musik-
schule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen
können.
Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller
Absprache
mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen
des Lehrers,
oder des Schülers, die Lektion nicht nachgeholt
werden, wird
sie vergütet.
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3.)
Lehrer-Stellvertretung / -Wechsel
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Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer
Kursperiode oder Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.
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4.)
Anmeldung zum Unterricht
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Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler,
sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern, oder der gesetzliche
Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und
mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mind. 3
Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das
folgende Quartal angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist
möglich. Das Schulgeld ist somit anteilsmässig geschuldet.
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5.)
Abmeldung / Kündigung
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Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordent-
liche Kündigungsfrist) schriftlich an
GUITARPOINT.CH
G. Gatfalvi
Circusstrasse 146
CH-5072 Oeschgen
zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu
spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet,
da für den Schüler ein Studienplatz bereits reserviert wurde
(sehen Sie Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor
Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Quartal
nicht zurückerstattet.
Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler,
die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich
anteilsmässig.
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7.)
Änderungen des Schulreglements
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Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement
laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen
Einwand des Schülers, gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare
neue Fassung des Schulreglements für alle Schüler, ungeachtet
des Eintrittdatums.
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